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Terms of Service

AGB als PDF Version (Stand 01. Januar 2023)

1. Geltungsbereich
[a.] Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Frederic Myers Consulting, Frederic Myers, Johanniterweg 4, 72768 Reutlingen (nachfolgend JERY genannt) und dem Auftraggeber.

[b.] Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, JERY hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsschluss und Form
[a.] Verträge mit JERY kommen mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit der Annahme des Auftraggebers des von JERY übermittelten Angebots zustande.

[b.] JERY kann Angebote des Auftraggebers, insbesondere bei Klein- und Eilaufträgen, durch sofortige Ausführung konkludent oder (fern-) mündlich anzunehmen.

[c.] Erklärungen der Parteien sind nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgen, mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 2 Absatz 2 dieser AGB.


3. Leistungen und Vertragsinhalt

[a.] JERY erbringt Leistungen in den Bereichen UI Design und UX Design. Das umfasst insbesondere folgende Leistungen: Durchführung von Workshops, Strategieplanung und -beratung, Erstellung von Prototypen und visuellen Konzepte, Aufbau von UI's sowie Konzeptionsleistungen.

[b.] Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, den Ausschreibungs-unterlagen, Briefings und Re-Briefings. 

[c.] Wird ein Briefing mündlich erteilt und im Anschluss von JERY in Textform festgehalten und an den Auftraggeber übermittelt, ist diese Dokumentation des Briefings für beide Parteien verbindlich, wenn ihm der Auftraggeber nicht unverzüglich nach der Übermittlung schriftlich oder in Textform widerspricht. Das Gleiche gilt für Kontaktberichte, welche JERY nach Besprechungen mit dem Auftraggeber verfasst und übermittelt. Eine Pflicht zur Dokumentation von Briefings oder Erstellung von Kontaktberichten seitens JERY besteht nicht.

[d.] JERY ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Diese müssen für den Auftraggeber nicht in einer für diesen verwertbaren Form vorliegen.

[e.] JERY steht es frei für die Leistungsausführung Nachunternehmer hinzuzuziehen.

[f.] Jede Änderung oder Ergänzung eines Vertrages bedarf der Textform.


4. Leistungsänderungen

[a.] Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies JERY schriftlich oder in Textform mit. JERY wird den Änderungswunsch und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung innerhalb eines angemessenen Zeitraums, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen prüfen. 

[b.] JERY teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfungen mit. Hierbei wird JERY entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

[c.] Sofern durch diese Änderung/Ergänzung Mehrkosten entstehen werden, so wird JERY diese Leistungen und entsprechende Mehrkosten im Rahmen eines Festpreises oder eines Kostenvoranschlages gegenüber dem Auftraggeber in Textform binnen 10 Werktagen anzeigen. Dem Auftraggeber steht es frei, daraufhin das neue Angebot anzunehmen oder auf die Änderung/Erweiterung zu verzichten.


5. Zusammenarbeit
[a.] Die Parteien benennen einander Ansprechpartner und deren Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse), die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Für den Fall von Abwesenheiten (z. B. bei Krankheit, Urlaub) sind Vertreter und deren Kontaktdaten zu benennen.

[b.] Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.


6. Leistungszeit
[a.] Die Auftragsausführung erfolgt zu dem im Angebot genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt.

[b.] Ist ein Zeitpunkt nicht vereinbart, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Leistung sofort zu fordern. JERY erbringt die Leistung in diesem Fall innerhalb eines angemessenen Zeitraums.


[c.] Die Leistungspflicht von JERY steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung von JERY bzw. der Zuverlässigkeit der im Rahmen des Auftrages eingeschalteten Drittunternehmen, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung wurde durch JERY verschuldet.

[d.] Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt und rechtzeitig erteilt hat. 


[e.] Fixgeschäfte sind ausdrücklichen als solche zu bezeichnen und zu vereinbaren.



7. Mitwirkungspflichten Auftraggeber
[a.] Der Auftraggeber ist verpflichtet, JERY rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu informieren und die für die sachgerechte Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen und Dokumente fristgerecht und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

[b.] Der Auftraggeber hat die für die Abwicklung der Projekte erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Teilabnahmen, so rechtzeitig zu erteilen, dass der Arbeitsablauf von JERY und die weitere Projektabwicklung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden. Solche Erklärungen sind vom Auftraggeber stets in Textform zu erteilen.

[c.] Sofern beim jeweiligen Projekt ein Zeitplan vereinbart wird, sind die vereinbarten Mitwirkungspflichten vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeiträume, insbesondere für Lieferung von Inhalten und Erteilung von Freigaben, einzuhalten.


8. Abnahme von Werkleistungen
[a.] Der Auftraggeber ist verpflichtet, von JERY erbrachte Werkleistungen nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber JERY unverzüglich zu rügen.

[b.] Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

[c.] Beanstandungen an einem Teil der Leistung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.


9. Höhere Gewalt
[a.] Störende Ereignisse höherer Gewalt entbinden JERY von der rechtzeitigen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, behördliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr oder des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen wie z. B. Feuer, Rohstoff- und Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von JERY verschuldet zu sein, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei JERY oder einem Drittunternehmen eintreten. 

[b.] Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären.


10. Urheberrecht UX/UI Design-Aufträge
[a.] Jeder erteilte UX- oder UI-Design-Auftrag an JERY ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs und auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.

[b.] Alle zu gestaltenden Arbeiten (inklusive der Entwürfe) unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) und zwar in dem Sinne, dass die Bestimmungen des UrhG auch dann zwischen den Parteien gelten, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe der zu gestaltenden Arbeit nicht erreicht ist oder die Leistung nur als Konzept oder Layout vorliegt.


11. Nutzungsrechte
[a.] JERY überträgt dem Auftraggeber alle für die Verwendung der vertragsgemäßen Leistungen (Arbeiten) erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für JERY erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel werden einfache Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt.

[b.] Die Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung in Textform von JERY weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Änderung – als Ganzes oder in Teilen – ist unzulässig.

[c.] Eine Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Vereinbarung in Text- oder Schriftform.

[d.] Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars sowie der zu erstattenden Auslagen und Nebenkosten.

[e.] Die wiederholte Nutzung der Arbeiten oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der vorherigen Einwilligung von JERY in Text- oder Schriftform.

[f.] JERY bleibt berechtigt, auf die vertragsgemäß geschaffenen Leistungen (Arbeiten) für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Portfolio etc.), zu nutzen und auf die Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

[g.] Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von JERY, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes im eigenen Namen geltend zu machen.

[h.] JERY steht gegenüber dem Auftraggeber über den Umfang der tatsächlichen Nutzung ein Auskunftsanspruch zu, der schriftlich oder in Textform zu erfüllen ist. 

12. Vergütung

[a.] Die Vergütung der Agenturleistungen erfolgt gemäß dem Angebot auf Stunden- oder Tagessatz Basis oder zu Pauschalpreisen. 

[b.] Die Vergütung für Gestaltungsaufträge gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen und beinhaltet die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß des Vertragszwecks. Sie folgt im Zweifel auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Dienstleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. 

[c.] Bereits die Anfertigung von Entwürfen und Erstellung von Konzeptionen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

[d.] Das vereinbarte Honorar umfasst im Zweifel eine Autorenkorrektur. Weitere, vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen werden nach Aufwand auf Stundensatz Basis vergütet.

[e.] Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

[f.] Die Prüfung von Änderungswünschen des Auftraggebers wird mit dem vereinbarten Stundensatz von JERY vergütet.

[g.] Die Honorare sind bei der Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. 

13. Sonstiger Aufwand und Kosten

[a.] Aufwand, der durch Sonderwünsche des Auftraggebers anfällt, sind JERY zu erstatten. Dasselbe gilt für Kosten, die JERY durch den notwendigen Erwerb von Lizenzen, Nutzungsrechten oder durch Zahlungen an Verwertungsgesellschaften entstehen.

[b.] Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Versandkosten, Papierkosten, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen, das Bespielen von Datenträgern, die Herstellung von Druckvorlagen etc. sind vom Auftraggeber nach Stundenaufwand und Materialkosten zu erstatten.

[c.] Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


14. Vorzeitige Kündigung
[a.] Der Auftraggeber ist abweichend von § 648 BGB zur Kündigung eines Werkvertrages nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt.

[b.] Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag, so ist JERY berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. JERY muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was JERY infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

[c.] Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen unverzüglich abzunehmen. JERY wird dem Auftraggeber hierzu die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erstellten Arbeitsergebnisse präsentieren oder übermitteln.

[d.] JERY wird im Anschluss eine Abrechnung getrennt nach bereits erbrachten Leistungen und vorzeitig abgebrochener Leistungen, für die der Entschädigungsanspruch besteht, erstellen und an den Auftraggeber übermitteln. Diese Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.

[e.] Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, JERY von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die aus der Änderung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren.

[f.] Der Abbruch der Arbeiten durch den Auftraggeber steht der Kündigung gleich.


15. Vorschuss und Abschlagszahlungen
[a.] Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann JERY dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von JERY verfügbar sein.

[b.] Außerdem ist JERY zur angemessenen Vorschussforderung berechtigt. Angemessen ist im Zweifel ein Vorschuss in Höhe eines Drittels der gesamten Auftragsleistung. JERY ist außerdem zum Vorschuss auf die voraussichtlich insgesamt anfallenden Kosten berechtigt. 


16. Fremdleistungen

[a.] JERY ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Vertretung und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt JERY auf Anforderung eine entsprechende schriftliche Vollmacht.

[b.] Für den Fall, dass JERY Leistungen in Vertretung für den Auftraggeber beauftragt, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig sind, sind die Abgaben vom Auftraggeber als Verwerter der künstlerischen oder publizistischen Leistung zu tragen. Der Auftraggeber stellt JERY vor der möglichen Inanspruchnahme (als Vermittler) durch die Künstlersozialkasse frei und erteilt JERY auf Wunsch Nachweis über die getätigte Abgabepflicht und nennt seine KSK-Abgabenummer. 

[c.] Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von JERY abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, JERY im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 


17. Vorlagen, Haftungsfreistellung

[a.] Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an JERY übergebenen Unterlagen, wie Skizzen, Entwürfe, Muster, Marken und dergleichen berechtigt ist und diese nicht mit Rechten Dritter behaftet sind.

[b.] Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber JERY von allen Inanspruchnahmen Dritter frei, welche JERY auftragsgemäß verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern.

[c.] Alle vom Auftraggeber an JERY zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsunterlagen werden von JERY sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben oder gelöscht.


18. Eigentum, Daten
[a.] An Gestaltungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Datenträger, Dateien und Daten werden von JERY an den Auftraggeber nur herausgegeben, soweit die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts dies erfordert.

[b.] Es besteht keine Herausgabepflicht von JERY an „offenen“ Originaldateien oder eine Pflicht zur Verschaffung des Zugriffs auf „offenen“ Originaldateien (z. B. wie z.B. Adobe Photoshop, Adobe Illustrator, Figma oder die Quelltexte eines digitalen Erzeugnisses). Dem Auftraggeber wird bei Printproduktionen ein belichtungsfertiges PDF oder anderes gängiges Dateiformat übermittelt.

[c.] Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldateien und Arbeitsgrundlagen, ist dies gesondert zu vereinbaren und angemessen zu vergüten.

[d.] JERY ist nicht zur Archivierung verpflichtet.


19. Haftung JERY
[a.] JERY haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet JERY nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens sowie in der Höhe auf das Auftragsvolumen begrenzt.

[b.] Für Aufträge, die JERY in Vertretung für den Auftraggeber an Dritte erteilt, übernimmt JERY gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit JERY kein Auswahlverschulden trifft. Sofern JERY selbst Vertragspartner von dritten Leistungserbringern ist, tritt JERY hiermit sämtliche zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtleistung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von einer Inanspruchnahme von JERY zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

[c.] Ereignisse höherer Gewalt berechtigen JERY, die vom Auftraggeber beauftragte Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen JERY resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und nicht eingehalten werden können.

[d.] JERY haftet nicht für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

[e.] JERY haftet nicht für die design-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der beauftragten Leistungen.

[f.] Erstellt JERY im Auftrag des Auftraggebers eine für das Internet bestimmte Website, haftet JERY nicht für die dort eingestellten Inhalte oder Links. Eine inhaltliche Prüfung der Website durch JERY findet nicht statt.

[g.] Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet JERY insoweit nicht als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


20. Rechtliche Unbedenklichkeit
[a.] Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch JERY erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen und Kommunikationsmittel wird vom Auftraggeber getragen. JERY sichert jedoch zu, stets eigene konzeptionelle und kreative Leistungen zu erbringen und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Kommunikationsmaßnahmen und Gestaltungen gegen Urheberrechte, geschützte Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marken, Vorschriften des Wettbewerbsrechts oder der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftraggeber wird Schutzrechtsrecherchen oder die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit im eigenen Ermessen und auf eigene Kosten veranlassen.

[b.] Sofern JERY wegen Verstößen gegen Rechte Dritter, insbesondere wegen Schutzrechtsverletzung oder bei Verstößen gegen das Werberecht in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber JERY von der Inanspruchnahme auf erstes Anfordern freizustellen.


21. Signierung & Eigenwerbung
[a.] JERY ist berechtigt, die entwickelten Maßnahmen und Gestaltungen mit einem Agenturhinweis versehen und für Eigenwerbung zu nutzen, wobei eine Nutzung nicht vor einer Erstveröffentlichung des Auftraggebers erfolgen wird. Das gilt auch dann, wenn an den Gestaltungen ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. JERY ist berechtigt zu Zwecken der Eigenwerbung den Auftraggeber und Verwendung seines Firmenlogos als Referenz zu nennen. Außerdem ist JERY berechtigt, Projektangaben zum Auftrag und der Leistungsausführung zu machen, soweit keine Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Das Recht zur Referenzangabe und Eigenwerbung gilt für sämtliche Medien und Kommunikationsmaßnahmen, online wie Print.

[b.] Bei Veröffentlichungen von Arbeiten in Kooperation mit JERY ist in geeigneter Form in Werbung, auf Webseiten oder Social Media Posts, in geeigneter Form auf die gestalterische Mitarbeit der Agentur JERY hinzuweisen.


22. Vertraulichkeit
[a.] JERY wird alle im Verlauf der Zusammenarbeit anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, geheimen Geschäftsvorgänge und sonstigen vertraulichen Angelegenheiten des Auftraggebers sowie der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen vertraulich behandeln. 


23. Schlussbestimmungen
[a.] Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

[b.] Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber
ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

[c.] Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum internationalen Privatrecht.

[d.] Übersetzungen und Korrespondenz in englischer Sprache erfolgen aus Gefälligkeit dem Auftraggeber gegenüber, es sei denn, der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Englisch. Bei Diskrepanzen zwischen dem deutschen und dem englischen Vertragstext ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

[e.] Gerichtsstand ist der Sitz von JERY, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.


Stand 01. Januar 2023

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